Beobachtungsfahrt für Schlaganfallpatienten

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Beobachtungsfahrt für
Schlaganfall-Patienten

Vorsorge treffen und rechtssicher unterwegs sein

Wichtig für alle Schlaganfall-Patienten und ihre Angehörigen: Auch wenn die Fahrerlaubnisbehörde über den Schlaganfall (oder eine andere schwere Erkrankung) eines Führerscheininhabers nicht informiert ist, steht dieser trotzdem in der Pflicht, seine Fahreignung zu überprüfen, wenn er mit seinem Kfz weiterhin aktiv am Straßenverkehr teilnehmen will!

Das Problem: Menschen, die von einem Schlaganfall oder anderen neurologischen Erkrankungen betroffen sind, hören beispielsweise von ihrem behandelnden Arzt, dass sie in den folgenden drei Monaten nicht Auto fahren dürfen. Viele schließen daraus fälschlicherweise, dass sie sich nach Ablauf dieser Frist automatisch wieder ans Steuer setzen können.

Doch hier irrt der Fahrer: Laut Gesetz muss er jederzeit nachweisen können, dass er nach wie vor in der Lage ist, ein Kfz zu führen. Dies besagt § 2 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV).

Mehr zur Fahrerlaubnisverordnung

§§ 11 und 46 der FEV

Aus den §§ 11 und 46 der FEV ergibt sich zudem: Wenn Zweifel an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, kann die zuständige Behörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens innerhalb einer angemessenen Frist anordnen.
Einfach ausgedrückt: Wer sich trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ans Steuer setzt, muss damit rechnen, im Schadensfall straf- und versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden!

Steigen Sie ein in unser Programm, und erfahren Sie mehr – unverbindlich und kostenlos: Tel. 0177 5217076.

Gründliche Beratung schafft Gewissheit

Gehen Sie auf Nummer Sicher: Lassen Sie sich von Ihrem Coach Thorsten Nadarzinski fachkundig und individuell beraten, welche Schritte nötig sind, um Ihre Fahreignung zu überprüfen, zu verbessern und gegebenenfalls nachzuweisen. Dies beginnt mit der Hilfestellung bei der Kommunikation mit der Führerscheinstelle und reicht bis zu einer Beobachtungsfahrt mit einer anschließenden Bescheinigung.

Erfahren Sie von Ihrem Kraftfahreignungsberater außerdem, inwieweit eine formelle Abklärung Ihrer Fahreignung durch einen Neuropsychologen, einen Arzt oder eine Begutachtungsstelle erfolgen sollte oder eine informelle Überprüfung durch Thorsten Nadarzinski erfolgen kann.

In diesem Fall unternimmt der Kraftfahreignungsberater mit Ihnen eine rund 90-minütige Beobachtungsfahrt mit der Erprobung Ihrer Fahreignung in der Stadt, auf Land- und Schnellstraßen sowie auf der Autobahn.

Im Anschluss kann Thorsten Nadarzinski eine informelle Bescheinigung ausstellen, die belegt, dass Sie Ihrer Vorsorgepflicht nachgekommen sind – ein Meilenstein auf dem Weg zurück zu Unabhängigkeit und Mobilität!

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